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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 3 KA 29/15   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 3 KA 29/15 (https://dejure.org/2018,88886)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.02.2018 - L 3 KA 29/15 (https://dejure.org/2018,88886)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - L 3 KA 29/15 (https://dejure.org/2018,88886)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 3 KA 17/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 3 KA 29/15
    Das setzt nicht notwendig einen Verstoß gegen Abrechnungsbestimmungen im engeren Sinn voraus, sondern umfasst etwa auch die Prüfung, ob die im HVV geregelten Voraussetzungen für die Vervielfältigung des Honoraranteils entsprechend der Anzahl der Gemeinschaftspraxispartner gegeben sind (vgl dazu Senatsurteile vom 19. Dezember 2012 - L 3 KA 17/09 und L 3 KA 75/10).

    Denn es würde dem Zweck der Vorschrift zuwiderlaufen - und auch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit nach Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) bedeuten -, wenn sich die einer Praxis eingeräumten Grenzwerte verdoppeln, obwohl dort tatsächlich nur ein Zahnarzt voll und ein weiterer überhaupt nicht oder allenfalls in geringfügigem Maße tätig ist (vgl dazu Senatsurteile vom 19. Dezember 2012 aaO).

  • BSG, 08.11.2017 - B 4 AS 329/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde; Divergenzrüge; Formgerechte Darlegung einer Divergenz;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 3 KA 29/15
    Der Kläger hat im Übrigen - bezogen auf die Vernehmung von Dr. F. als Zeugen - keinen ordnungsgemäßen Beweisantrag gestellt (vgl dazu BSG, Beschluss vom 8. November 2017 - B 4 AS 329/17 B, juris); er hat den Zeugen lediglich namentlich benannt, nicht aber dessen ladungsfähige Anschrift, die dem Senat auch ansonsten nicht bekannt ist.
  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 3 KA 29/15
    Da sich aus Forderungen, die gegen die BAG gerichtet werden, auch eine Haftung der einzelnen Mitglieder der Praxis ergibt, habe diese ein Wahlrecht, ob sie diese zusammen mit ihren Praxispartnern gemeinschaftlich oder ob sie sie allein abwehren wollen (vgl hierzu Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-2500 § 82 Nr. 3; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26).
  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 23/01 R

    Vertragärztliche Versorgung - Zulassungsbewerber - Beschäftigungsverhältnis -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 3 KA 29/15
    Zur Tätigkeit eines Vertragszahnarztes im üblichen Umfang gehört es, dass er entsprechend den Bedürfnissen nach einer ausreichenden und zweckmäßigen Versorgung regelmäßig zu den üblichen Sprechzeiten für die Versorgung der Versicherten verfügbar ist und in den Grenzen der Zumutbarkeit und Üblichkeit auch für Notfallbehandlungen außerhalb der Sprechzeiten tätig sein kann (BSG SozR 3-5520 § 20 Nr. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 3 KA 75/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 3 KA 29/15
    Das setzt nicht notwendig einen Verstoß gegen Abrechnungsbestimmungen im engeren Sinn voraus, sondern umfasst etwa auch die Prüfung, ob die im HVV geregelten Voraussetzungen für die Vervielfältigung des Honoraranteils entsprechend der Anzahl der Gemeinschaftspraxispartner gegeben sind (vgl dazu Senatsurteile vom 19. Dezember 2012 - L 3 KA 17/09 und L 3 KA 75/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 3 KA 60/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 3 KA 29/15
    Eine Vertretung auf der Grundlage von § 32 Abs. 1 S 5 Zahnärzte-ZV iVm § 3 Abs. 2 Buchst b Zahnärzte-ZV wäre im Übrigen schon deshalb nicht in Betracht gekommen, weil danach eine Vertretung durch die Vorbereitungsassistentin, die noch nicht eine mindestens zweijährige Vorbereitungszeit abgeleistet hatte, allenfalls kurzzeitig möglich gewesen wäre (vgl dazu auch Urteil des erkennenden Senats vom 25. Februar 2015 - L 3 KA 60/11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 3 KA 98/15

    Höhe vertragsärztlichen Honorars; Anwendung eines arztpraxisbezogenen RLV;

    Ein tatsächlicher Gestaltungsmissbrauch kann im Einzelfall jedoch eine sachlich-rechnerische Richtigstellung nach sich ziehen, etwa wenn ein Mitglied einer BAG oder ein angestellter Arzt eines MVZ tatsächlich überhaupt nicht oder allenfalls in geringfügigem Maße in der Praxis tätig ist (vgl dazu etwa Senatsurteil vom 28. Februar 2018 - L 3 KA 29/15 mwN) .
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